
Kinderheilkunde
Eine ergotherapeutische Behandlung ist indiziert, wenn Störungen, Erkrankungen und/oder Behinderungen die Entwicklung des Kindes zu einem selbstständigen und handlungsfähigen Menschen beeinträchtigen oder zu beeinträchtigen drohen.
Ergotherapie kann bei folgenden Störungen verordnet werden:
Entwicklungsstörungen
Wahrnehmungsverarbeitungsstörungen
Aufmerksamkeitsstörungen
Konzentrationsstörungen
Störungen der Sozialentwicklung und Kommunikationsfähigkeit
Lernstörungen
Störungen der Grob- und Feinmotorik
Psychische Erkrankungen
Geistige Behinderungen
Therapieverfahren
Therapie nach dem Wunstorfer Konzept
Therapie in Anlehnung an die Sensorische Integrationstherapie
Gruppentherapie nach dem Marburger Konzentrationstraining
Visuelles Wahrnehmungstraining
Grafomotorische Übungsprogramme
handwerkliche, gestalterische und spielerische Behandlungstechniken
Elternberatung
Beratung im häuslichen und sozialen Umfeld
Beratung von Erziehern/innen und Lehrern/innen