Kinderheilkunde

Eine ergotherapeutische Behandlung ist indiziert, wenn Störungen, Erkrankungen und/oder Behinderungen die Entwicklung des Kindes zu einem selbstständigen und handlungsfähigen Menschen beeinträchtigen oder zu beeinträchtigen drohen.

Ergotherapie kann bei folgenden Störungen verordnet werden:

  • Entwicklungsstörungen

  • Wahrnehmungsverarbeitungsstörungen

  • Aufmerksamkeitsstörungen

  • Konzentrationsstörungen

  • Störungen der Sozialentwicklung und Kommunikationsfähigkeit

  • Lernstörungen

  • Störungen der Grob- und Feinmotorik

  • Psychische Erkrankungen

  • Geistige Behinderungen

Therapieverfahren

  • Therapie nach dem Wunstorfer Konzept

  • Therapie in Anlehnung an die Sensorische Integrationstherapie

  • Gruppentherapie nach dem Marburger Konzentrationstraining

  • Visuelles Wahrnehmungstraining

  • Grafomotorische Übungsprogramme

  • handwerkliche, gestalterische und spielerische Behandlungstechniken

  • Elternberatung

  • Beratung im häuslichen und sozialen Umfeld

  • Beratung von Erziehern/innen und Lehrern/innen